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BVerwG, 17.03.2000 - 1 C 20.99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache durch die Parteien und Einstellung des Verfahrens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 23.03.1999 - 10 B 98.2378
- BVerwG, 09.09.1999 - 1 B 53.99
- BVerwG, 17.03.2000 - 1 C 20.99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 10.02.2000 - C-340/97
EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH …
Auszug aus BVerwG, 17.03.2000 - 1 C 20.99
Generalpräventive Erwägungen können, selbst wenn sie gemäß § 114 Satz 2 VwGO berücksichtigt werden könnten, die Ausweisung des eine Rechtsstellung nach dem Beschluß Nr. 1/80 des Assoziationsrats vom 19. September 1980 genießenden türkischen Klägers nicht rechtfertigen (EuGH, Urteil vom 10. Februar 2000 - Rs C-340/97 -).
- BVerwG, 09.09.1999 - 1 B 53.99
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beschwerdeverfahren
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 C 20.99 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.